AGB
Für alle Auftragsannahmen und deren Abwicklung gelten, sofern nicht schriftlich nicht etwas anderes vereinbart ist, die nachstehenden Bedingungen:
Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Sie verpflichten
uns auch dann nicht, wenn in der schriftlichen Bestellung darauf Bezug genommen wurde.
Zu anderen Bedingungen als den AGB-HPO und den von uns schriftlich anerkannten Abweichungen kommt ein Vertrag nicht zustande.
Folglich bleiben unsere AGB-HPO auch dann maßgebend, wenn wir auf Grund einer Bestellung, der anders lautende Bedingungen
des Bestellers zugrunde liegen, die bestelle Ware teilweise oder ganz ausliefern.
1. Bestellung
Der Auftraggeber bleibt solange an seine Bestellung gebunden, bis er von uns eine schriftliche Annahme- oder Ablehnungserklärung
erhält. Erteilte Aufträge können nicht zurückgezogen werden.
2. Preise
Alle von uns genannten Preise verstehen sich ab Lager, ausschließlich Metallzuschläge, Verpackung und exklusive Mehrwertsteuer.
Bei Zahlungsverzug über vierzehn Tage oder Eröffnung eines Insolvenz Verfahrens sind alle über die Grundpreise (Grundpreise
bzw. Bruttopreise abzüglich Grundrabatt) hinausgehenden gewährten Sondervergünstigungen verwirkt und werden daher
nach verrechnet.
3. Versand
Sofern nicht besondere Vereinbarungen getroffen sind, bleibt die Art des Versandes uns überlassen. Bei Erstlieferungen erfolgt der
Versand per Nachnahme. Wir sind berechtigt, Teilsendungen vorzunehmen. Lieferung erfolgt ab Hauptlager oder Auslieferungslager.
Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Die Ware reist auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
4. Rücksendungen
Nicht vereinbarte Rücksendungen werden von uns grundsätzlich nicht angenommen und gehen auf Kosten und Risiko des Absenders
an diesen zurück. Dieser nimmt zur Kenntnis, dass wir nicht verpflichtet sind, für eine einstweilige Aufbewahrung zu sorgen.
Für Rücksendungen, die zwischen dem Kunden und uns vereinbart wurden, wird eine 10 prozentige Manipulationsgebühr,
mindestens jedoch € 4,00 in Rechnung gestellt. Vereinbarte Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Risiko des Rücksendenden.
5. Zahlung
Unsere Rechnungen sind bei Warenerhalt netto ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden wir Verzugszinsen
in der Höhe von 2% über den von uns bezahlten Bankzinsen zuzüglich Mehrwertsteuer verrechnen.
Vertreter und Reisende sind nicht berechtigt, Zahlungen, Waren usw. für uns in Empfang zu nehmen. Wer dennoch Schecks,
Gelder o. a. an den Vertreter aushändigt, tut das, auch wenn es von uns geduldete Gewohnheit wurde, immer auf eigene
Gefahr. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Überbringer; der hier im Auftrag des Kunden handelt, durch diese
Handlung keinerlei gesetzliche Geldempfangsvollmacht besitzt. Ebenfalls werden Reklamationen über eventuell nicht
erhaltene Warengutschriften in diesen Fällen sinngemäß nicht anerkannt.
6. Wechsel
Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung hereingenommen; sie gelten zahlungshalber und werden erst nach
ordnungsgemäßer Einlösung aller offenen Spesen durch den Auftraggeber seinem Konto gutgeschrieben.
7. Mangel
Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Empfang
der Ware schriftlich erhoben werden. Eventuelle Gutschrifterteilung oder Warenaustausch erfolgt nur nach schriftlicher
Bekanntgabe der Rechnungsnummer.
9. Haftungsausschluss für Mangelfolgeschäden
Für Schaden, die als Folge mangelhafter Lieferung entstehen, wird jede Haftung ausgeschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet
sich, den Konsumenten ausdrücklich und nachweisbar auf alle denkmöglichen, mit der Verwendung der gelieferten Waren
verbundenen Gefahren hinzuweisen.
10. Beschädigung auf dem Transportwege
Jede Lieferung ist unverzüglich zu untersuchen. Etwaige Beschädigungen sind unverzüglich dem Beförderungsträger schriftlich
bekannt zugeben. Schadensansprüche können nur diesem gegenüber erhoben werden.
Soweit die Beförderung von uns selbst durchgeführt wird, gelten die allgemeinen Österreichischen Speditionsbedingungen,
insbesondere §51ff, als vereinbart.
11. Sonderanfertigungen
Übernehmen wir Sonderanfertigungen nach Zeichnungen, Mustern oder Modellen unseres Bestellers, so übernimmt dieser die
Haftung dafür, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt wurden.
12. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware fällt unter den erweiterten Eigentumsvorbehalt und bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten
Kaufpreises, der mit ihm zusammen hängenden Zinsen und der mit seiner Durchsetzung verbundenen Kosten unser Eigentum.
Sollte die Ware vom Käufer vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises an Dritte weiterveräußert werden, so gilt der zu entrichtete
Kaufpreis im Zeitpunkt an uns abgetreten. Der Käufer verpflichtet sich daher, den solcherart erzielten Erlös gesondert zu verwahren
und unverzüglich an uns abzuführen. Sollte die Ware gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Käufer, uns
innerhalb von 3 Tagen schriftlich zu verständigen und ihre, sämtlich zur Durchsetzung des Eigentumrechtes erforderlichen
Informationen zu erteilen.
13. Liefertermin
Wir sind bestrebt, die vorgesehene Lieferzeit einzuhalten. Sollte dies durch besondere Umstände nicht möglich sein, so kann
ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Bestellers erst erfolgen, wenn eine von ihm schriftlich gesetzte Nachfrist von mindestens
6 Wochen erfolglos verstrichen ist.
Im Falle eines Rücktrittes steht dem Auftraggeber uns gegenüber kein Schadensersatzanspruch zu.
Soweit unserem Begehren auf Auskunftserteilung gegenüber des Kreditunternehmung des Kunden nicht entsprochen wird
oder die erteilte Auskunft oder der Stand des Kontokorrentkontos (Saldo) eine ordnungsgemäße Zahlung gefährdet erscheinen
lässt, sind wir berechtigt, unsere Lieferverbindlichkeiten ganz oder teilweise aufzuheben.
Bei Lieferverzögerungen, die im Bereich des Auftraggebers liegen, sind wir berechtigt, Lagergeld im Ausmaß des Punktes
4. Abs. 3. in Rechnung zu stellen. Unser Anspruch auf Aufwand- und Schadenersatz bleibt davon unberührt.
14. Höhere Gewalt
Wird uns aus Gründen, auf die wir keinen Einfluss haben, wie etwa bei Nichtleistung unseres Zulieferers, bei Streik und Aussperrung,
die Erfüllung unserer Vertragsverpflichtung unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert, so können wir den Vertrag ganz oder
teilweise aufheben. Der Käufer verzichtet in diesen wie auch in allen anderen Fällen auf jeden Rechtsanspruch aus Verzögerung oder Nichtausführung der Lieferung.
15. Erfüllungsort (Ort der Rechnungslegung)
Erfüllungsort ist der Ort jener Niederlassung die den Auftrag abwickelt. Zahlungsort ist der Erfüllungsort, der Gerichtsstand richtet
sich nach diesen.
16. Irrtum
Eine Anfechtung eines von uns aufgenommenen Auftrages wegen Irrtums ist ausgeschlossen.
17. Pfandrecht
Zur Sicherung des gesamten bei uns der Auftraggeber ein Pfandrecht an den Sachen ein, die er in unsere Gewahrsame übertragen
hat. Mit der Übertragung erklärt er, über diese Sachen verfügungsberechtigt zu sein.
18. Ausschluss der Aufrechnung
Gegen unsere Forderungen ist, soweit nicht ein Kontokorrent vorliegt, die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers
ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung ausgeschlossen.
19. Allgemeines
Mit der Abgabe der Bestellung bzw. Annahme der Sendung erkannt der Auftraggeber diese AGB-HPO ausdrücklich an.
INFORMATIONEN / INFORMATONS:
Link zum WKO Eintrag / Link to WKO
Gerichtsstand / Curt of Jurisdiction: Steyr
Geschäftsführer / Managing Director: Oberndorfer Peter
Firmenbuchnummer / Commercial Register: fn268212f
UID: ATU62007205
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